Qur-aan und Hadiith

بفهم السلف الصالح

Dhikr am Morgen und am Abend – 8

An-Nasaa-iyy überlieferte in ‚Amalu-l-Yaum wa-l-Laylah (Nr. 576) von Abuu Hurayrah – radiy Allaahu ‚anhu, dass er sagte:

Der Gesandte Allaahs – sallaa Allaahu ‚alaihi wa sallam – sagte:
Wenn einer von euch den Morgen erreicht, dann soll er dreimal sagen: „أَصْبَحْتُ أُثْنِي عَلَيْكَ حَمْداً وَأَشْهَدُ أن لآ إله إلا اللهُ“ [„Asbahtu uthniy ‚alaika hamdan wa asch-hadu an laa ilaaha illaa Allaah. ~ Ich habe den Morgen erreicht, Dich preisend; und ich bezeuge, dass nichts und niemand in Wahrheit das Recht hat, angebetet zu werden, außer Allaah.]. Und wenn er den Abend erreicht, dann soll er (dreimal) dasselbe sagen [„أَمْسَيْتُ أُثْنِي عَلَيْكَ حَمْداً وَأَشْهَدُ أن لآ إله إلا اللهُ“ / „Amsaytu uthniy ‚alaika hamdan wa asch-hadu an laa ilaaha illaa Allaah. ~ Ich habe den Abend erreicht, Dich preisend; und ich bezeuge, dass nichts und niemand in Wahrheit das Recht hat, angebetet zu werden, außer Allaah.].

عن أبي هريرة رضي الله عنه قال : قال رسول الله صلى الله عليه وسلم : „إذا أصبح أحدكم فليقل :أصبحت أثني عليك حمدا، وأشهد أن لا إله إلا الله، ثلاثاً، وإذا أمسى فليقل مثل ذلك“.

Von Schaykh Muqbil in Jaami‘ As-Sahiih (2/532) als hasan eingestuft.

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Übersetzt von Maimuna Yvonne Bienas (www.quranundhadith.wordpress.com)

10. März 2014 Posted by | 'Ibaadah, Ahaadiith, Arabisch العربية, Du'aa (Bittgebete), Hadiith (Aussprüche und Taten des Propheten Muhammad صلى الله عليه و سلم), Muqbil, Tauhid | , | 1 Kommentar

Das Erwidern des Salaams für die Frau – Schaykh Muqbil [rahimahu Allaah]

Frage:
Soll man die Frauen verbal mit dem Salaam grüßen oder nicht?

Schaykh:
Es ist nichts Falsches daran, verbal mit dem Salaam zu grüßen, wenn sie und er geschützt vor Fitnah sind, und zu sagen: „As-Salaamu ‚alaikum.“. Wenn er jedoch befürchtet, dass der Salaam zu etwas führt, was danach an Fitnah entsteht, dann nicht.
So wie gesagt wurde: „Ein Blick, dann ein Lächeln, dann der Salaam, dann das Reden, dann eine Verabredung, dann ein Treffen.“
Wenn er also keine Fitnah für sich selbst und keine Fitnah für sie befürchtet, dann liegt kein Problem darin, zu sagen: „As-Salaamu ‚alaikum.“ Die Frauen des Propheten – sallaa Allaahu ‚alaihi wa sallam – wurden auch mit dem Salaam begrüßt. Wa Allaahu-l-Musta’aan.

Fragender:
Ist das Beantworten des Salaam Pflicht für die Frau?

Schaykh:
Für die Frau ja, sie muss antworten. Und dasselbe gilt für sie. Wenn sie für sich selbst Fitnah befürchtet, oder dass sie den Mann in Versuchung führt, dann antwortet sie innerlich bei sich selbst oder sie bewegt ihre Lippen mit einem Geräusch, das er nicht hören kann.
Und wenn sie für sich selbst nichts (keine Fitnah) befürchtet, oder er ist ein Mahram für sie, dann ist nichts Falsches daran, zu sagen: „Wa ‚alaikumu ssalaam.“
Wenn sie das Auftreten von Fitnah befürchtet, dann gibt es nichts, was  der Sicherheit des Herzens gleichkommt.

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وهل شرع السلام اللفظي على النساء، أم لا؟
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تاريخ إضافته: 16 صفر 1433هـ

نص السؤال: وهل شرع السلام اللفظي على النساء، أم لا؟

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نص الإجابة:
السلام اللفظي إذا كان أمن الفتنة عليها وعليه فلا بأس أن يقول السلام عليكم ، و إذا كان يخشى أن يجر السلام إلي ما بعده من الفتنة فـلا ، كما قيل :
نظرة فإبتسامة فسلام فكلام فموعد فلقاء

فإذا كان لا يخشى عليه الفتنة و لا يخشى عليها هي فلا بأس أن يقول : السلام عليكم ، فقد كان يسلم علي نساء النبي – صلى الله عليه و علي آله و سلم – و الله المستعان .

س: الرد على السلام هل يكون واجب علي المرأة؟
ج: علي المرأة نعم ترد وهي أيضا كذلك ، إن كانت تخشي على نفسها الفتنة أو أن تفتن الرجل ردت في نفسها أو تحرك شفتها مع شئ من الصوت بحيث لا يسمع ، وإذا كانت لا تخشى علي نفسها أو هو محرم لها فلا بأس أن تقول : وعليكم السلام ، لكن إذا تخشى حدوث فتنة فسلامة القلب لا يعادلها شئ .

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من شريط : ( أسئلة شباب يريم )

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http://www.muqbel.net/fatwa.php?fatwa_id=99

Übersetzt von Maimuna Yvonne Bienas (www.quranundhadith.wordpress.com)

24. Dezember 2013 Posted by | Akhlaaq / Fiqh, andere Sprachen, Arabisch العربية, Gelehrte / Fataawaa / Zitate, Muqbil, Sprechen | , , | Hinterlasse einen Kommentar

Für die, welche leichtsinnig mit dem Fleisch umgehen …

Shaykh Muqbil über den Verzehr von Fleisch, welches aus den Ländereien der Kuffaar kommt:

Seine Antwort:
Es ist nicht erlaubt, zu essen es sei denn ES IST BEKANNT, DASS ES EIN MUSLIM GESCHLACHTET HAT MIT DER ART UND WEISE DER DER MUSLIME ODER EINER VON AHL AL KITAAB AUF DIE WEISE DER AHL AL KITAAB. Wie soll es auch anders sein während dorthin schon vorzügliche Menschen geschickt wurden und diese beobachten konnten, dass dort nicht nach den Islamischen Regeln geschlachtet wird. Und sie sahen manchmal, wie sie das Schlachttier unter Wasser tauchten während der Kopf noch nicht abgeschnitten war. Und die Händler wurden beobachtet, wie sie die Tiere ohne geschnittenen Kopf nach Jiddah schickten, so wurden sie dorthin zurückgegeben.
Das wichtige jedenfalls ist, dass dies nicht erlaubt ist, ausser ES IST BEKANNT, DASS DER SCHLACHTER EINER VON AHL AL KITAAB WAR UND ER ES NACH DER ART VON AHL AL KITAAB SCHLACHTETE ODER EIN MUSLIM AUF DER ART DES ISLAAM. Wie sonst soll es sein, während schon erkannt wurde, das diese Leute weder nach der islamischen Art noch nach der Art der Ahl al Kitaab schlachten.

Übersetzt: Mujahed al Almani aus: http://muqbel.net/fatwa.php?fatwa_id=2960

هو لا يجوز أن يؤكل منه إلا إذا علم أن ذابحه مسلم على طريقة الإسلامية ، أو كتابي على الطريقة الكتابية ، كيف وقد ذهب إلى هناك أناس أفاضل ورأوهم لا يذبحون على الطريقة الإسلامية ، ورأوهم ربما يغطسونها بالماء وهي لم يقطع رأسها ، ووجدوا رتيله وصلت إلى جدة غير مقطعة الرؤوس فردت إلى هنالك .
فالمهم أن هذا لا يجوز إلا إذا علم أن ذابحه كتابي على الطريقة الكتابية ، أو مسلم على الطريقة الإسلامية ، كيف وقد علم أنهم لا يذبحونها على الطريقة الإسلامية ولا على الطريقة الإسلامية

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Shaykh Muhammad ibn ‚Abd al Wahhaab al Wassaabi: Ein Fragender aus Deutschland möchte wissen, ob man das Fleisch essen darf, das dort von den Kuffaar verkauft wird mit der Ansicht, das dieses von den Schlachtungen der Kuffaar ist.

Seine Antwort: Wenn ihr SICHER SEID, dass dies von den Schlachtungen von ahl al Kitaab ist oder ein Muslim dies geschlachtet hat, so gibt es keinen Zweifel daran, das es halal ist; und ebenso, wenn ihr sicher seid, dass es auf ISLAMISCHEM WEGE geschlachtet wurde.
Genauso wenn ihr sicher seid, dass es von einem Götzendiener oder einem Atheisten geschlachtet wurde, so gibt es keinen Zweifel daran das es haram ist.

Shaykh Muhammad ibn abd al Wahhab al Wasaabi/ 24.09.13

Frage gestellt und Übersetzung: Mujahed al Almani

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http://mujahedalalmani.wordpress.com

22. Oktober 2013 Posted by | Akhlaaq / Fiqh, andere Sprachen, Arabisch العربية, Gelehrte / Fataawaa / Zitate, Muqbil | , | Hinterlasse einen Kommentar

Das Rebellieren gegen die Befehlshaber

Das Rebellieren gegen die Befehlshaber gehört zu den Heimsuchungen, mit denen die Muslime seit jeher heimgesucht wurden. Die Ahlu ş-Şunnah vertreten jedoch die Ansicht – und dafür sei Allah dank – dass das Rebellieren gegen den Befehlshaber nicht zulässig ist. Denn der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, hat gesagt: „Wer zu euch kommt, wenn ihr vereint hinter einem Manne steht, und versucht, eure Einheit zu spalten oder eure Gemeinschaft zu zersplittern, so tötet ihn!“1

Und der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, sagte auch: „Wenn zwei Kalifen der Treueeid (Bay’ah) geleistet wird, so tötet den Zweiten von ihnen!“2

Ubādah Ibn aş-Şāmit, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Der Prophet, möge Allah ihn loben und Heil schenken, rief uns zum Treueeid (Bay’ah) auf und wir gaben sie ihm. Zu dem, wozu er uns die Bay’ah abnahm, zählte, dass wir hören und gehorchen, in allem, was uns lieb und unlieb ist, im Leichten wie im Schwierigen, auch auf die Bevorzugten (der Befehlshaber) uns selbst gegenüber hin, und dass wir die Befehlsgewalt jenen, die sie innehaben, nicht streitig machen. Er ergänzte: Es sei denn, ihr seht einen offenkundigen Unglaube (Kuffr), für den ihr von Allah einen klaren Beleg habt!“3

Das Rebellieren gegen die Befehlshaber wird als Fittnah gesehen und ist der Grund für das Blutvergießen und das Schwächen der Muslime. Das gilt auch dann, wenn der Befehlshaber ungläubig sein sollte, bis die Muslime in die Lage kommen, ihn abzusetzen, ohne dass dabei das Blut der Muslime vergossen wird. Denn Allah, Ruhmreich und Erhaben ist Er, hat gesagt: „Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet, dessen Lohn ist die Hölle, ewig darin zu bleiben. Und Allah zürnt ihm und verflucht ihn und bereitet ihm gewaltige Strafe.„4

Seit jeher zeigt die Geschichte der Ahlu ş-Şunnah, dass es nicht erlaubt ist, gegen den muslimischen Befehlshaber zu rebellieren. In dieser heutigen Zeit darf selbst das Rebellieren gegen einen ungläubigen Befehlshaber nur unter strengen Voraussetzungen stattfinden. Wenn der Befehlshaber jedoch unwissend sein sollte, dann muss er belehrt werden. Außerdem darf ein Übel nicht zu einem größeren Übel führen. Und das Blut der Muslime darf dabei unter keinen Umständen vergossen werden.

Scheikh Muqbil Ben Hādī al-Wādi‘ī in „Tuĥfat al-Mudjīb“ S. 227

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1 Verzeichnet bei Muşlim

2 Verzeichnet bei Muşlim

3 Verzeichnet bei Bukhārī und Muşlim

4 An-Nişā` 4:93

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Quelle: http://www.basseera.de/manhadj/fuehrermachthaber/366-das-rebellieren-gegen-die-befehlshaber.html

weitere Überlieferungen und Fataawaa hier: https://quranundhadith.wordpress.com/category/aqidah-manhaj/demonstrationen-und-andere-angelegenheiten

14. September 2013 Posted by | Ahaadiith, Akhlaaq / Fiqh, Aqidah / Manhaj, Demonstrationen und andere Angelegenheiten, Muqbil, Qur-aan, Salafi | , | Hinterlasse einen Kommentar

“Wenn du eine Person siehst, die sagt ‘Soundso ist ein Wahabi’, …“

Imaam Muqbil Bin Haadee Al-Waadi’ee (rahimahu Allaah) sagte:

“Wenn du eine Person siehst, die sagt ‘Soundso ist ein Wahabi’, dann wisse, dass er einer von zweien ist: Entweder ist er ein übler Abschaum – oder er kennt nicht einmal den Unterschied zwischen seinem Knie und seinem Ellenbogen.”

[Quelle: مقتل الشيخ جميل الرحمن – للشيخ مقبل – ص 88]

8. April 2013 Posted by | Aqidah / Manhaj, Begriffserklärung, Bid'ah/Erneuerung, Gelehrte / Fataawaa / Zitate, Muqbil, Salafi | | Hinterlasse einen Kommentar

Fataawa zum Thema „Ikhwaanu-l-Muslimien“ (englisch)

http://www.youtube.com/watch?v=KB3FKlgSJ9c&list=PLEE6BDE1FDE3DC8B6

http://www.youtube.com/watch?v=ZDvmz2Fk37w&list=PLMUHZmd8ry1k4Eot4EOtjGTnPeIOStgjM&index=7

http://www.youtube.com/watch?annotation_id=annotation_8738&feature=iv&src_vid=ZDvmz2Fk37w&v=Y6c1UHTzaPY

 

23. Dezember 2012 Posted by | Akhlaaq / Fiqh, Al-'Uthaymien, Al-Albaaniyy, Al-Fauzaan, Aqidah / Manhaj, Bid'ah/Erneuerung, Gelehrte / Fataawaa / Zitate, Ibn Baaz, Muqbil, Salafi | | Hinterlasse einen Kommentar