Qur-aan und Hadiith

بفهم السلف الصالح

Scharhu-s-Sunnah – Imaam Al-Barbahaariyy (Punkt 87)

87.: Der Beginn des Islaam ist das Zeugnis des Glaubens (Schahaadah)

وَاعْلَمْ أَنَّ أَوَّلَ الْإِسْلَامِ شَهَادَة أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللهُ وَأَنَّ مُحَمَّداً عَبْدُهُ وَرَسُولُهُ

Und wisse, dass der Beginn des Islaam die Bezeugung dessen ist, dass nichts und niemand in Wahrheit das Recht hat, angebetet zu werden, außer Allaah, und dass Muhammad – sallaa Allaahu ‚alaihi wa sallam – sein Diener und Gesandter ist [1].

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[1] Dies ist die erste Pflicht einer Person. Die Erklärung des Glaubens beinhaltet eine Negation der Anbetung von irgendetwas oder irgendjemandem neben Allaah, dass man Allaah allein anbetet, und dass man Allaah nur gemäß der Art und Weise, die vom Gesandten Muhammad – sallaa Allaahu ‚alaihi wa sallam – vorgeschrieben wurde. Die Bedingungen für dieses Zeugnis sind sieben:
1.: Al-‚Ilm – Das Wissen um die Bedeutung, was es leugnet und was es bestätigt;
2.: Al-Yaqiin – Gewißheit darüber;
3.: Al-Qabuul – Die volle Akzeptanz der Bedeutung;
4.: Al-Inqiyaad – Unterwerfung dem gegenüber und dem, was es verlangt / das Befolgen;
5.: Sidq – Aufrichtigkeit, dass man, was es auch immer erfordert, die Menschen liebt, die sich daran halten, und dass man haßt, was dem widerspricht;
6.: Al-Ikhlaas – Reinheit der Absicht;
7.: Al-Muhabbah – Die Liebe dazu und dass man, was es auch immer erfordert, die Menschen liebt, die sich daran halten, und dass man haßt, was dem widerspricht.

Siehe ausführliche Erklärung: https://quranundhadith.wordpress.com/die-bedingungen-von-la-ilaha-illa-allah/

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Mehr siehe hier und hier

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übersetzt aus dem Arabischen von Maimuna Y. Bienas / http://www.quranundhadith.wordpress.com

29. April 2014 - Posted by | 'Ibaadah, andere Sprachen, Arabisch العربية, Schahaada |

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