Qur-aan und Hadiith

بفهم السلف الصالح

Was ist das Urteil über das Aufhängen von Versen (Āyāt)?

Frage:

Was ist das Urteil über das Aufbewahren des Muşĥaffs (Kopie des Qur`āns) im Auto zwecks Segnung und Schutz vor bösen Blicken?

Antwort:

Gepriesen sei Allah!

„Das Aufbewahren des Muşĥaffs (Kopie des Qur`āns) in Autos zwecks Abwehr von bösen Blicken und zum Schutz vor Gefahren ist eine Neuerung (Bidd‘ah). Die Gefährten (Şaĥābah) – Allahs Wohlgefallen auf sie alle – haben den Muşĥaff nie zwecks Abwehr von Gefahren oder dem bösen Blick bei sich aufbewahrt. Wenn es nun eine Bidd’ah ist, dann sollten wir uns daran erinnern, dass der Prophet – möge Allah ihn loben und Heil schenken – sagte: „Jede Bidd’ah ist ein Fehlgehen und jedes Fehlgehen führt ins Höllenfeuer.“ [al-Bidda‘ wa l-Muĥdathāt wa mā lā Aşlah Lahu, S. 259]

Auch Scheich ‘Abdul‘azīz Ben Bāz – möge Allah mit ihm gnädig sein – wurde einmal folgende Frage gestellt: „Manche Leute hängen Verse des Qur`āns und Ĥadīthe des Propheten – möge Allah ihn loben und Heil schenken – in ihren Häusern, in ihren Restaurants oder in ihren Büros auf. In einigen Krankenhäusern und Arztpraxen hängen sie zum Beispiel folgenden Vers auf: „Und Der, wenn ich krank bin, mich heilt.“ [Sure 26, asch-Schu’arā`, Vers 80]. Gleicht denn auch diese Tat dem Gebrauch von Amuletten, der ja in der Scharī‘ah bekanntlich verboten ist? Bei vielen sind Suche nach Segnungen und Abwehr vor den Teufeln (Schayātīn) die Absicht dahinter. Manche tun das auch nur, um damit sowohl die Vergessenden zu erinnern als auch die Fahrlässigen zu warnen. Kommt denn auch diese Tat dem Tragen von Amuletten gleich, wenn man einen Muşĥaff im Auto zwecks Suche nach Segnung aufbewahrt?“

Scheich Ben Bāz hat darauf wie folgt geantwortet: „Wenn es, wie beschrieben, allein darum geht, die Menschen zu erinnern und sie zu lehren, etwas Gutes zu tun, dann gibt es daran nichts auszusetzen. Doch wenn sie glauben, dass dies ein Schutz gegen die Teufel oder der Djinn bildet, so kenne ich keine Grundlage dafür in unserer Religion. Das gleiche gilt auch für das Aufbewahren des Muşĥaffs im Auto zwecks Suche nach Segnung. Wenn jedoch eine Person den Muşĥaff in seinem Auto aufbewahrt, um ab und zu darin zu lesen oder damit seine Mitfahrer darin lesen können, dann ist dies eine gute Sache. Und Allah ist die Quelle der Kraft.“ [Fatāwah Islāmiyyaah (4/29) von Scheich Ben Bāz ]

http://www.basseera.de/faa/fiqh-f/neuerung-fatawa-fiqh/159-was-ist-das-urteil-ueber-das-aufhaengen-von-versen-yt-als-schutz.html

7. November 2012 - Posted by | 'Ibaadah, Akhlaaq / Fiqh, Aqidah / Manhaj, Bid'ah/Erneuerung, Du'aa (Bittgebete), Gelehrte / Fataawaa / Zitate, Ibn Baaz, Qur-aan, Salafi, Tauhid | , , ,

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